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Telekom muss VDSL-Netz nicht ganz öffnen |
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Geschrieben von: Administrator
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Samstag, den 30. Januar 2010 um 18:31 Uhr |
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Konzern kann Konkurrenz-Zugriff auf Verteilerkasten nicht abwehren — Revision
Leipzig. (apn) Die Telekom ist weitgehend erfolglos gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur vorgegangen, nach der sie Wettbewerbern Zugang zu den Verteilerkästen und Leerrohren für das superschnelle Internet per VDSL einräumen muss. Das Bundesverwaltungsgericht gab der Revision der Telekom gegen diese Verpflichtung nach Mitteilung von gestern nur insofern Recht, als sie der Konkurrenz nicht ihre bereits verlegten Glasfaserkabel vermieten muss, auch wenn sie diese noch nicht selbst nutzt.
Die Bundesnetzagentur hatte Anfang Dezember entschieden, dass Konkurrenzunternehmen ihre eigene VDSL-Technik in die von der Telekom in über 50 Städten aufgestellten sogenannten Multifunktionsgehäuse einbauen dürfen — natürlich gegen entsprechende Miete. Außerdem sollten sie Kabelkanäle und bisher nicht genutzte Glasfaserleitungen der Telekom nutzen können.
Die Telekom hatte gegen die Auflagen geklagt, da sie diese in Anbetracht der von ihr mit dem VDSLAusbau eingegangenen Investitionsrisiken für unverhältnismäßig halte.
Vom Verwaltungsgericht Köln wurde die Klage abgewiesen. Und auch vor dem Bundesverwaltungsgericht erzielte der Konzern nur einen Teilerfolg.
Das oberste Verwaltungsgericht erklärte, die Bundesnetzagentur habe nicht hinreichend begründet, dass ein Zugriff der Wettbewerber auf Glasfaserleitungen der Telekom unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt wäre.
Die übrigen Bestimmungen, mit denen die Regulierungsbehörde den Ausbau breitbandiger Internetzugänge beschleunigen will, bestätigte das Gericht. Durch die Möglichkeit, die Kabelverzweiger von den Hauptverteilern
aus mit eigenen Glasfaserkabeln zu erschließen und mit eigener Übertragungstechnik auszurüsten, könnten einerseits die Wettbewerber mit zumutbarem Aufwand eine eigene Infrastruktur aufbauen und sich aus der technischen Abhängigkeit von der Telekom lösen. Andererseits blieben die eigentlichen Netzkomponenten des von der Telekom mit hohem Investitionsaufwand errichteten VDSL-Netzes von dem Regulierungseingriff unberührt, hieß es in der Begründung.
Ein Sprecher der Bundesnetzagentur erklärte, das Urteil müsse nun geprüft werden. Die Behörde werde sehen, ob sie den Teil der Verfügung neu fassen oder anders reagieren müsse. Im laufenden Entgeltverfahren für den Zugang zu den Multifunktionsgehäusen werde der Punkt der unbeschalteten Glasfaserleitungen nun ausgelassen.
Quelle: Chamer Zeitung
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 17. Februar 2010 um 12:01 Uhr |